Steuertipps für Lehrer: Mit der Steuererklärung gutes Geld sparen
Christine Hagemann
Das Ausfüllen der Steuererklärung lohnt sich – gerade für Sie als Lehrkraft. Denn Sie haben viele Ausgaben, um Ihren Unterricht sachgerecht vor- und nachzubereiten. Wer diese Kosten beim Finanzamt geltend macht, kann leicht unnötige Steuern vermeiden.
© contrastwerkstatt, Fotolia.com
Womöglich zahlen Sie zu hohe Steuern. Häufig ist Steuerpflichtigen nicht bekannt, welche Ausgaben die Finanzämter als Kosten anerkennen. Oder bei den Werbungskosten werden wichtige Abzugsposten vergessen. Welche Ausgaben gehören in die Steuererklärung für Lehrer? Wir haben eine Checkliste sowie eine Merkliste zur Steuererklärung für Lehrkräfte zusammengestellt.
Inhalt
1. Ist die Steuererklärung für Lehrer Pflicht?
3. Welche Kosten kann ich geltend machen?
3.1 Arbeitsmittel
3.2 Fachliteratur
3.3 Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel und Fachliteratur
3.4 Telefon und Internet
3.5 Kontoführungskosten
3.6 Beiträge für Lehrerverbände & Lehrergewerkschaften
3.7 Berufliche Versicherungen
3.8 Fahrtkosten zum Unterrichtsort
3.9 Klassenfahrten, Ausflüge & Co.
3.10 Fortbildungen, Weiterbildungen & Seminare
3.11 Arbeitszimmer
4. Die Checkliste für die Lehrkräfte-Steuererklärung
5. Beispielrechnung: So schnell kommen Sie über die Pauschalbeträge
6. Zusätzliche Kosten steuerlich geltend machen
Was sind Werbungskosten?
Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die Sie aufbringen müssen, um Ihren Beruf ausüben zu können. Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten in § 9 EStG ganz allgemein als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“.
Das Wichtigste in Kürze
- Werbungskosten senken Ihre Steuerlast bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer.
- Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die Ihnen durch Ihre Arbeit entstehen.
- Von sich aus berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro.
So gehen Sie vor
- Diese Checkliste zeigt vielfältige Steuerspar-Möglichkeiten. Prüfen Sie, welche Posten bei Ihnen anfallen.
- Geben Sie im Jahr mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten aus, holen Sie zu viel gezahlte Steuern nur durch Ihre Steuererklärung zurück.
- Heben Sie Kaufbelege gut auf – übers Jahr kann sich das richtig lohnen.
Welche Kosten kann ich in der Steuererklärung geltend machen? 11 Steuertipps für Lehrkräfte:
In Ihrer Steuererklärung geben Sie in der Regel Gesamtbeträge an. Für einige Posten können Sie Pauschalbeträge beanspruchen. Grundsätzlich müssen alle Ausgaben durch Belege nachweisbar sein. Das Finanzamt kann diese Nachweise von Ihnen anfordern. Darum sollten Sie auf jeden Fall fleißig Belege sammeln.
Arbeitsmittel
Sämtliche Ausgaben für Gegenstände, die Sie für berufliche Zwecke gebrauchen, und die nicht von der Schule erstattet werden, zählen zu Ihren Werbungskosten. Sie können diese Gegenstände auch privat benutzen, entscheidend ist der tatsächliche Verwendungszweck und -umfang im Einzelfall. Das heißt, die private Nutzung darf kaum eine Rolle spielen. Überwiegend beruflich genutzte Gegenstände werden in voller Höhe anerkannt.
Typische Beispiele für Arbeitsmittel von Lehrern sind:
✓ Schreib- und Beschriftungsmaterialien
✓ Lehrmittel & Unterrichtsmaterial
✓ Druckerpapier, Druckerpatronen
✓ Aktenordner und andere Ordnungssysteme
✓ Taschenrechner
✓ Aktentasche
✓ Computer, Laptop, Tablet
✓ Anwender-Software
Auch Einrichtungsgegenstände können Sie steuerlich absetzen, zum Beispiel:
✓ Bücherregal
✓ Schreibtisch
✓ Bürostuhl
✓ Flipchart
✓ Schreibtischlampe
Manche Arbeitsmittel benutzen Sie über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, wie etwa Ihren Computer oder Ihre Büromöbel. Beträgt der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer für einen einzelnen Gegenstand bis zu 925 Euro (ab Steuerjahr 2018, vorher 487,90 Euro), machen Sie ihn im Anschaffungsjahr geltend. Liegt der Kaufpreis höher, wird er über mehrere Jahre abgesetzt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Absetzung für Abnutzung, kurz AfA genannt, werden höhere Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Bei einem PC oder Laptop sind dies 3 Jahre, bei Büromöbeln durchweg 10 Jahre ab Kaufdatum.
Hinweis:
Für einen Laptop erkennt das Finanzamt bei Lehrern eine berufliche Nutzung von 50 Prozent an. Den halben Kaufpreis können Sie somit immer absetzen. Einen höheren Anteil beruflicher Nutzung müssen Sie nachweisen, was jedoch nicht so einfach ist.
Fachliteratur
Setzen Sie auch Ausgaben für Lesestoff an, den Sie zur Unterrichtsvorbereitung und fachlichen Weiterbildung brauchen. Die Fachliteratur muss sich inhaltlich ausschließlich oder zumindest deutlich überwiegend mit Ihren beruflichen Themengebieten befassen.
- Fachbücher
- Fachzeitschriften
- Software
Beruflich – privat? Die Abgrenzung ist manchmal schwierig. Häufig steht in Frage, ob ein Gegenstand der privaten Lebensführung ist oder der beruflichen Tätigkeit dient. Deshalb ist die Angabe des vollständigen Titels auf dem Kaufbeleg wichtig.
Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel und Fachliteratur
Meist wird vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn bei den Ausgaben für Arbeitsmittel und Fachliteratur 110 Euro pauschal ohne Nachweis angesetzt werden. Diesen Betrag sollten Sie immer dann geltend machen, wenn Sie höhere Ausgaben nicht belegen können. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf diese Pauschale.
Telefon und Internet
Als Lehrer müssen Sie vieles per Telefon oder Internet erledigen und koordinieren. Die hierfür anfallenden Kommunikationsaufwendungen können Sie als Werbungskosten ansetzen. Ein pauschaler Betrag von 20 Euro pro Monat wird dabei meist ohne Einzelnachweis anerkannt.
Kontoführungskosten
Für die Kontoführungsgebühren werden jährlich 16 Euro pauschal ohne Nachweis akzeptiert. Auch hier können Sie höhere Kosten für die Nutzung Ihres Girokontos nachweisen und ansetzen.
Beiträge für Lehrerverbände & Lehrergewerkschaften
Absetzbar sind auch Beiträge für Lehrergewerkschaften und Berufsverbände wie etwa dem Beamtenbund oder dem Deutschen Lehrerverband. Dazu gehören neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes wie z. B. Rechtsberatung. Hierfür muss keine Mitgliedschaft bei dem Verband bestehen.
Berufliche Versicherungen
Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, können Sie als Werbungskosten absetzen. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitsrechtschutz, Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht.
Fahrtkosten zum Unterrichtsort
Für den Weg zwischen Wohnung und Unterrichtsort werden pro Arbeitstag für jeden Kilometer pauschal 30 Cent als Fahrtkosten anerkannt. Achtung, hier zählt die einfache Wegstrecke, nicht Hin- und Rückweg. Für diese Entfernungspauschale müssen Sie keinerlei Belege sammeln. Und es ist gleichgültig, ob Sie Autofahrer, Fußgänger, Rad-, Motorrad-, Bus- oder Bahnfahrer sind.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen, falls diese höher sind. Die Kosten müssen Sie dann allerdings durch die Vorlage von Fahrkarten belegen.
Hinweis:
Vom Finanzamt werden bei Lehrern 192 Arbeitstage ohne Nachweis anerkannt. Falls Sie an mehr Tagen zur Schule fahren, empfiehlt sich eine Liste, um auf Nachfrage die tatsächlichen Arbeitstage belegen zu können.
Klassenfahrten, Ausflüge, Praktikumsbesuche & Co.
Klassenfahrten, Ausflüge & Co. gelten als Dienstreise und sind dementsprechend steuerlich auch genauso zu handhaben. Jeder tatsächlich gefahrene Kilometer darf abgesetzt werden. Dabei zählt nicht nur die Fahrt selbst, sondern auch alle zur Planung und Organisation gehörenden Reisen, die im Vorfeld unternommen werden müssen. Wenn dabei Übernachtungskosten oder Reisenebenkosten (Eintritt, Parkgebühren etc.) anfallen, dürfen Sie diese ebenfalls steuerlich absetzen.
Fortbildungen, Weiterbildungen & Seminare
Wenn Sie Ihre Teilnahme an Seminaren, Weiterbildungen oder Fortbildungen aus eigener Tasche bezahlen, können Sie die dafür anfallenden Kosten komplett ansetzen. Voraussetzung ist, dass die Seminare der Lehrtätigkeit dienen. Zu den Kosten zählen vor allem die Kursgebühren sowie Reise- und Übernachtungskosten. Bei den Fahrtkosten darf jeder tatsächlich gefahrene Kilometer abgesetzt werden.
Arbeitszimmer
Wenn Sie in der Schule keinen Schreibtisch für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Hier gelten allerdings ziemlich strenge Regeln.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Häusliche Verbindung: Der Raum muss zu Ihrer Privatwohnung gehören. Auch Keller- oder Dachgeschossräume sind möglich, dagegen gilt eine Arbeitsecke in einem Wohnraum nicht als Arbeitszimmer. Es muss ein abgeschlossener Raum sein.
- Berufliche Nutzung: Das Arbeitszimmer dient fast ausschließlich der beruflichen Tätigkeit. Eine private Nutzung ist in geringem Umfang möglich, zulässig sind maximal 10 Prozent. Wird der Raum mehr als 10 Prozent privat genutzt, ist gar kein Abzug möglich, auch nicht teilweise.
So gehen Sie vor
- Um die Kosten zu ermitteln, die auf das Arbeitszimmer entfallen, müssen Sie den prozentualen Anteil des Raums in Bezug auf die Gesamtwohnfläche berechnen.
Beispiel: Die Wohnung ist 120 m2 groß, das Arbeitszimmer 12 m2, also 10 Prozent. - Diesen Prozentsatz wenden Sie für die laufenden Wohnungskosten an, die auf das Arbeitszimmer umgelegt werden. Das sind zum Beispiel die Miete, Heizung, Strom und Müllabfuhr. Auch Gebäude- und Hausratversicherung zählen anteilig dazu.
- Pro Jahr können Sie für das Arbeitszimmer Werbungskosten bis maximal 1.250 Euro ansetzen. Hierunter fallen auch alle Aufwendungen, die direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnen sind, wie Reinigungs- und Renovierungskosten. Einrichtungsgegenstände geben Sie als Arbeitsmittel an.
Besitzer einer Mietwohnung finden einen kostenlosen Steuerrechner zur Berechnung ihrer abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers online u. a. unter https://www.steuertipps.de/ oder https://steuerrechner24.de/arbeitszimmer-mietwohnung/
Steuervorteil für Eigentümer
Nicht nur für hochwertige Büromöbel, auch für Ihre Wohnimmobilie ist die AfA möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr häusliches Arbeitszimmer, das sich darin befindet, vom Finanzamt anerkannt wird. Zudem darf das Grundstück, auf dem das Haus steht, nicht einbezogen werden.
Bei Häusern, die nach dem 01.01.1925 errichtet wurden, beträgt die AfA jährlich 2 Prozent der Anschaffungskosten. (Bei noch älteren Gebäuden sind es 2,5 Prozent.) Auch hierbei gilt: Von den Anschaffungskosten dürfen Sie nur den Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt, in der Steuererklärung geltend machen.
Die AfA kann sich durchaus lohnen, wie die folgende Beispielrechnung zeigt:
- Angenommen, Ihre Immobilie hat eine Gesamtwohnfläche von 150 m2 und auf Ihr Arbeitszimmer entfallen davon 24 m2. Dann beträgt der Anteil 16 Prozent.
- Lag der Anschaffungspreis der Immobilie bei 320.000 Euro, so ergibt sich für die AfA:
2 Prozent von 320.000 Euro = 6.400 Euro - Anteilig fürs Arbeitszimmer: 16 Prozent von 6.400 Euro = 1.024 Euro
Hinweis:
Viele Lehrer haben während der Corona-Zeit im Homeoffice gearbeitet. Aufgrund geschlossener Schulen stand ihnen in diesen Monaten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Dennoch gelten (zum heutigen Stand) auch beim Homeoffice wegen Corona dieselben Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers.
Checkliste für die Steuererklärung
Beispielrechnung: So schnell kommen Sie über die Pauschalbeträge
Die einzelnen Abzugsposten mögen gering erscheinen, aber in der Summe übersteigen sie den Pauschalbetrag von 1.000 Euro meist ganz erheblich. Um dies aufzuzeigen, genügen schon wenige Beispielrechnungen:
- Allein für Arbeitsmittel und Fachliteratur haben Lehrer in der Regel höhere Aufwendungen als 110 Euro im Jahr. Und falls Sie nicht nur neue Software, sondern einen neuen Laptop anschaffen, steigt der Betrag schnell auf 800 Euro oder mehr. Für Telefon & Internet kommen 240 Euro hinzu, sodass die Kosten sich schon hier auf über 1.000 Euro addieren.
- Besonders die täglichen Fahrtkosten sind nicht zu unterschätzen. Liegt Ihre Wohnung beispielsweise 25 km von der Schule entfernt, und Sie fahren mit dem PKW an 200 Tagen im Jahr dorthin, setzen Sie in der Steuererklärung 1.500 Euro Fahrtkosten an. Bei den Werbungskosten schlagen auch Ihre Aufwendungen für Fortbildungen kräftig zu Buche.
- Können Sie ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, übersteigen oft schon die anteiligen Wohnungskosten den Pauschalbetrag. Fallen dann noch Wartungs- und Renovierungskosten an, ist der Höchstbetrag von 1.250 Euro schnell erreicht.
Allein diese drei Beispielpunkte würden über 3.750 Euro an steuermindernden Kosten ergeben.
Hinweis:
Zu Anfang des Jahres wissen Sie noch nicht, welche Ausgaben noch anstehen. Daher sollten Sie unbedingt übers ganze Jahr Belege sammeln. Möglicherweise kommen unerwartete Reisekosten auf Sie zu, oder es werden unvorhergesehene Neuanschaffungen nötig, die Sie geltend machen können.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
Zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, werden diese als Sonderausgaben anerkannt, soweit sie der Grundsicherung dienen. Zusatzleistungen können Sie im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Auch Aufwendungen für betriebliche Altersversversorgung oder Rürup-Rente lassen sich absetzen.
Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln oder eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen müssen, können Sie die anfallenden Kosten nachträglich in der Steuererklärung angeben.
- Beruflich bedingte Umzugskosten zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale für Umzugsauslagen beträgt derzeit für Ehepaare um 1.600 Euro, für Ledige um 800 Euro, je nach Steuerjahr. Die Pauschale erhöht sich für Kinder oder Verwandte, die nach dem Umzug mit in der Wohnung leben.
- Auch Bewerbungskosten geben Sie als Werbungskosten an. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf eine Pauschale. In welcher Höhe das Finanzamt Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung anerkennt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
- Kinderbetreuungskosten machen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Kind Sie können bis zu zwei Drittel der Kosten absetzen, jährlich maximal 4.000 Euro pro Kind.
Was ist alles absetzbar? Damit Sie keine relevanten Abzugsposten vergessen, haben wir eine Übersicht der wichtigsten Posten zusammengestellt. Die Beispiele lassen sich individuell anpassen.
Merkliste für die Steuererklärung
Fazit: Lohnt sich die Steuererklärung für Lehrer?
Gerade für Lehrkräfte zahlt es sich meist aus, eine Steuererklärung auszufüllen. Denn es gibt eine Vielzahl an berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Auch wenn es etwas anstrengend sein mag, übers Jahr alle Belege aufzuheben – die Mühe wird durch die Steuererstattung belohnt.
Das Finanzamt berücksichtigt pro Jahr 1.000 Euro Werbungskosten – ohne Nachweise. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten höher? Zu viel gezahlte Steuern können Sie durch detaillierte Angaben in der Anlage N Ihrer Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt kann Sie dann auffordern, bestimmte Ausgaben in Form von Einzelbelegen nachzuweisen.
Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich nahezu in jedem Fall. Häufig liegen allein die Werbungskosten weit über dem pauschal gewährten Betrag. Außerdem lassen sich etliche Sonderausgaben sowie Versicherungsbeiträge absetzen. Bei offenen Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.
BONUS-TIPP:
Auch die Ausgaben für Ihren Steuerberater oder die Anschaffungskosten des Softwareprogramms, das Sie zur Erstellung Ihrer Steuererklärung nutzen, können Sie steuerlich geltend machen.
Empfehlungen:
Top-Kategorien:
Lehrerbedarf
Lehrmittel
Schulausstattung
Beliebte Möbel:
Schulschrank
Schultafel
Bühnenpodeste
Stark nachgefragt:
Tafelkreide
Beamer (Schule)
Dokumentenkamera
Hinweis:
Unser Artikel ersetzt natürlich keine Steuerberatung, sondern bietet Ihnen hilfreiche Tipps. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe in puncto Steuererklärung brauchen, dann wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Mehr Steuertipps für Lehrer:
Akademische Arbeitsgemeinschaft: SteuerSparErklärung Lehrer (Disc oder Download), Internetportal https://www.steuertipps.de/
Finanztip Verbraucherinformation, Internetportal https://www.finanztip.de/
Jutta Martin: Wollen Sie Ihr Geld zurück? Beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten für Ihr Arbeitszimmer (Kindle Edition)
Paul Scheuschner: Steuern sparen mit den wichtigsten 100 Steuertipps. Ein Ratgeber für jeden Steuerzahler (Kindle Edition)
Gibts auch ein Gesicht hinter dem BACKWINKEL-Blog? Ja. Vier ?. Drei davon sogar mit Foto.
Wir – Lukas, Tatjana, Stefan und Christine – bespielen unseren Blog unter dem Motto LACHEN LESEN LERNEN.
Lukas kennt sich online so gut aus wie in seiner Westentasche und findet immer spannende Themen, während Stefan unseren Beiträgen den passenden gestalterischen Rahmen gibt und Tatjana mit dem grünen Korrekturstift alles prüfend beäugt, was unsere Autorin Christine (und gern auch Gastautoren) für den BACKWINKEL-Blog nach ordentlicher Recherche schreibt.
Gemeinsam suchen wir ständig nach neuen, aufregenden Themen rund um das Thema Bildung im Kiga, der Schule und zu Hause. Und weil Sie da an der Quelle sitzen, freuen wir uns auf Ihre konstruktiven Rückmeldungen und Anregungen an blog@backwinkel.de
Viel Spaß beim LACHEN LESEN LERNEN!