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Einbruchsprävention in Schulen: Keine Chance für Diebe

Christine Hagemann

Einbruchsdiebstahl in Schulen verursacht erhebliche Kosten. Oft kommen Unterrichtsausfälle und zerstörtes Inventar hinzu. Dieses Risiko lässt sich mit technischen Mitteln deutlich reduzieren.

© Paolese, Adobestock.com

Auf Schulen haben Einbrecher es besonders in der Ferienzeit abgesehen. Denn dann stehen Schulen meist leer – das verringert die Gefahr, entdeckt zu werden. Auch Fälle von Vandalismus häufen sich in dieser Zeit. Nicht selten hinterlassen Täter weit größere Schäden durch mutwillig ruiniertes Schuleigentum als durch Diebstahl.

Experten wissen: Im Einbruchschutz ist die Prävention entscheidend. Laut Polizei sind vor allem Schulen betroffen, bei denen der Einbruchschutz unzureichend oder veraltet ist. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie ein effizientes Sicherungskonzept für Ihre Schule aufstellen.

Inhalt

1. Polizeiliche Beratung lohnt sich

2. Welche Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch sind sinnvoll?
2.1 Gute Beleuchtung im Außenbereich
2.2 Einbruchschutz für Außentüren und Fenster
2.3 Abschließbare Klassenzimmertüren
2.4 Spezieller Schutz für Fachräume
2.5 Überwachung per Videotechnik
2.6 Alarmanlagen

3. ÜEA – der direkte Draht zur Polizei







Polizeiliche Beratung lohnt sich

Technische Sicherungsmaßnahmen können Straftaten wie Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung deutlich vorbeugen. Die Polizei hilft Schulen gerne beim Erstellen eines Sicherheitskonzepts und unterstützt sie beim Begutachten der Sicherungsmöglichkeiten. Daher sollten Sie die Polizei möglichst frühzeitig in Ihre Planung einbeziehen.

In jedem Bundesland gibt es kriminalpolizeiliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Auswahl geeigneter Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Fachberater unterstützen Sie beim Planen von Umbaumaßnahmen und geben auch Empfehlungen für die individuelle Nachrüstung bestehender Sicherungsanlagen.

Welche Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch sind sinnvoll?

Die Entscheidung, welche Vorkehrungen die Schule zum Schutz vor Einbruch trifft, hängt immer vom Einzelfall ab. Bevor Sie sicherungstechnische Maßnahmen umsetzen, sollten Sie die individuellen Bedingungen klären. Dabei geht es um diese drei Aspekte:

  • Begutachtung der baulichen Gegebenheiten
  • Erstellung einer Analyse der Schwachstellen
  • Beachtung von Vorgaben zum Brandschutz, Datenschutz und ggf. zum Denkmalschutz

Zur Sicherung von Schulen empfiehlt die Polizei folgende Maßnahmen:

1. Gute Beleuchtung im Außenbereich

Eine effektive Einbruchsicherung beginnt bereits auf dem Außengelände. Das gesamte Schulgelände und auch die Zugangswege sollten hell beleuchtet und gut einsehbar sein. Wegweiser im Außen- und Innenbereich erleichtern Einsatzkräften die Orientierung.

Am besten eignet sich eine umlaufende Außenbeleuchtung, die sich abends bei Dunkelheit automatisch einschaltet. Zudem kann die Innenbeleuchtung abwechselnd geschaltet werden, sodass sie die Anwesenheit von Personen im Gebäude vortäuscht.

2. Einbruchschutz für Außentüren und Fenster

Schließsysteme für Zugangstüren und Fenster bilden nach Schulschluss einen Grundschutz gegen Einbruch und Vandalismus. Alle denkbaren Einstiegsstellen sollten daher mit geprüften und zertifizierten Produkten ausgestattet sein.

Für alle Zugänge, die ins Gebäude führen, empfehlen sich Türen mit einbruchhemmenden Eigenschaften gemäß DIN EN 1627, mindestens in der Resistance Class 2 / RC2. Die gleiche Sicherheitsnorm gilt für alle Fenster, die von außen gut erreichbar sind. Werden die Elemente nicht komplett ausgetauscht, ist meist der Einbau von einbruchhemmenden Nachrüstprodukten gemäß DIN 18104 möglich.

Tipp: Vorteile bietet eine mechatronische Zugangssicherung, da im Gegensatz zu Schlüsseln eine aufwendige Verwaltung entfällt. Über Transponder lassen sich Zugangsberechtigungen individuell gestalten und bei Bedarf einfach neu programmieren.

3. Abschließbare Klassenzimmertüren

Ist der Einbrecher erst einmal drinnen, hat er viel Zeit, das Gebäude gründlich zu durchsuchen. In den meisten Fällen sind es Jugendliche, die in Schulen einbrechen und dabei auch ihren Schulfrust durch mutwillige Zerstörung am Inventar auslassen. Daher sollten nicht nur Büroräume, sondern auch Klassenzimmer abschließbar sein.

Für die Innentüren gibt es unterschiedliche Verschlusssysteme, die je nach Anforderung der Schule Vorteile und Nachteile mit sich bringen. Deshalb muss jede Schule individuell prüfen, welches Verschlusssystem für sie am besten geeignet ist.

Tipp: Achten Sie bei Kontrollgängen auf den ordnungsgemäßen Verschluss von Türen und Fenstern sowie den Zustand der Sicherungseinrichtungen. Bei Unregelmäßigkeiten verständigen Sie unverzüglich die Polizei.

4. Spezieller Schutz für Fachräume

Diebe suchen nach wertvollen Gegenständen, die sie häufig in Fachräumen finden. Solche Räume sollten ebenfalls mit einbruchhemmenden Produkten nach DIN EN 1627 ab RC 2 gesichert sein. Den Einbruchschutz können Sie auch durch Nachrüsten verbessern. Die Installation einer Einbruchmeldeanlage sollte ein Fachbetrieb übernehmen.

Um besonders hochwertige Dinge sicher aufzubewahren, können Sie sogenannte Sichere Räume einrichten. Diese Räume befinden sich möglichst im Obergeschoss. Im Erdgeschoss sollte es zumindest ein fensterloser Raum sein. Sichere Räume haben eine Sicherheitstür mit Außenknauf. Abschließbare Schränke bieten einen zusätzlichen Diebstahlschutz.

Tipp: Wichtige Dokumente, Bargeld, Dienstsiegel und andere Wertgegenstände sollten Sie in speziellen stabilen Schutzschränken aufbewahren, die in einem gut gesicherten Raum stehen. Kennzeichnen Sie teure Geräte wie Beamer oder Laptops auf eine nicht entfernbare Weise als Eigentum der Schule. So sind sie nicht wiederverkäuflich und für Diebe eher uninteressant.

5. Überwachung per Videotechnik

Setzen Sie auf den Abschreckeffekt. Einbrecher lassen sich häufig durch offen angebrachte Kameras von ihrem Vorhaben abbringen. Hinweisschilder auf Videoüberwachung sollten draußen gut sichtbar sein. Verwenden Sie Kameras immer in Verbindung mit einem Aufzeichnungsgerät. Das erleichtert im Ernstfall die polizeiliche Ermittlungsarbeit.

Wichtiger Hinweis: Für die Installation von Videokameras gelten gesetzliche Vorgaben. Wie die Bestimmungen im Einzelnen aussehen, erfahren Sie beim Landesdatenschutzbeauftragten oder Ihrer zuständigen Schulverwaltungsbehörde.

6. Alarmanlagen

Alle Schulgebäude sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Anlage und Auslösestellen müssen jederzeit funktionsfähig und gegen Vandalismus gesichert sein. Die Brandalarmanlage ist eindeutig von einer Sprachalarmierungsanlage bei Gewaltvorfällen zu trennen. Hierfür empfiehlt die Polizei ein Notfall- und Gefahrenreaktionssystem nach DIN VDE V 0827 mindestens zweiten Grades.

Um Straftaten möglichst frühzeitig zu verhindern, sollte der Einbruchalarm das Eingreifen eines vom Verband der Sachversicherer, also VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmens nach sich ziehen. Als Mindeststandard gilt eine örtlich wirkende akustisch-optische Warneinrichtung in Form von Bewegungsmelder und Sirene.

Tipp: Um den fachgerechten Einbau und eine fehlerfreie Funktion der gesamten Sicherungstechnik zu gewährleisten, sollten Sie einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen. Infos zu Unternehmen in Ihrer Region erhalten Sie bei der Polizei.

ÜEA – der direkte Draht zur Polizei

An der Sicherheit von Schulen besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse. Daher können Schulen Überfall- und Einbruchmeldeanlagen installieren, die Alarme direkt zur Polizei weiterleitet. Die Anforderungen für automatische Alarmübertragungen an die Polizei regelt die „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall- / Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle / Gefahren mit Anschluss an die Polizei“, kurz ÜEA-Richtlinie.

Was Sie über Alarmsysteme mit Anschluss an die Polizei wissen sollten:

  • Nach der ÜEA-Richtlinie können Einbruchalarme und seit 2017 auch Alarme von Notfall- und Gefahrenreaktionssystemen direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Sicherheitstechnik kann Gewaltvorfälle zwar nicht verhindern, wohl aber die Tatausübung erschweren.
  • Die ÜEA-Richtlinie schreibt ausdrücklich vor, dass entsprechende Anlagen nur von anerkannten Fachunternehmen errichtet, geändert, erweitert und instandgehalten werden dürfen.
  • Gegenwärtig gültig ist die ÜEA-Richtlinie in ergänzter Version vom Januar 2019. Die zusätzlich überarbeitete Anlagenbeschreibung erfasst die aktuelle Version mit Stand April 2020.
  • In Planung ist eine differenzierte Alarmübertragung mithilfe einer Webseite, die aktuelle Alarme auf einem Lageplan einblendet.
  • Für die Errichtung und den Betrieb einer ÜEA benötigt die Schule eine Genehmigung der Polizei. Hierfür ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Polizeibehörde zu stellen.
  • Bei der Umsetzung müssen neben der ÜEA-Richtlinie auch die zusätzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Um Näheres zu erfahren, wenden Sie sich an Ihre polizeiliche Beratungsstelle.

Im Rahmen eines umfassenden Sicherungskonzepts für Schulen dienen ÜEA dazu, bei Einbruch und akuten Gefahrenlagen die Polizei direkt zu alarmieren, um schnelle Hilfe einzuleiten. Ebenso wichtig ist die präventive Wirkung, denn gute Sicherungsmaßnahmen können den Tatanreiz nachhaltig verringern.

Lesestoff

Finden Sie im Internet mehr Informationen, Broschüren und fachkundige Tipps zur Einbruchsicherung auf folgenden Webseiten:

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes https://www.polizei-beratung.de/

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH. https://www.k-einbruch.de/

Polizei Dein Partner. Das Präventionsportal https://www.polizei-dein-partner.de/

VdS Schadenverhütung https://vds.de/

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