DigitalPakt
Gestalten Sie mit uns die Schul-Zukunft nachhaltig & förderfähig im Sinne der VV des DigitalPakts Schule 2019 – 2024.
Der DigitalPakt Schule und der Förderantrag
Damit Schulen die Digitalisierung vernünftig umsetzen können, müssen beim jeweiligen Land die Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragt werden. Dabei können die Schulen selbst KEINEN Antrag stellen. Aus der Verwaltungsvereinbarung (VV) zum DigitalPakt 2019 – 2024 geht hervor, dass Schulen ihren Bedarf dem jeweiligen Schulträger melden müssen. Dafür müssen die Einrichtungen einen entsprechenden Medienentwicklungsplan (MEP) aufsetzen, aus dem der Bedarf an digitalen Medien hervorgeht. Diese Meldungen bündelt der jeweilige Schulträger und reicht einen oder mehrere Förderanträge beim Land ein.
Diese digitalen Medien sind förderfähig nach der VV des Digitalpakts Schule 2019 – 2024
Einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation ist z. B. Folgendes förderfähig:
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen
- schulisches WLAN
- Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote)
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
Praktischerweise ist vieles davon bei BACKWINKEL erhältlich. Überzeugen Sie sich von unserer vielseitigen Ausstattung.